Abrechnung
Wir können mit allen gesetzlichen Krankenkassen und einer Vielzahl anderer Kostenträger direkt abrechnen. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Wir rechnen alle Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen und der Abrechnungsempfehlung, die zum 01.07.24 zwischen Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern und dem PKV-Verband abgeschlossen wurde, ab. Bitte machen Sie sich vorab mit Ihren individuellen Vertragsbedingungen vertraut, um sicher zu gehen, welche Kosten Ihre Krankenkasse übernimmt. Gerne schicke ich Ihnen einen Kostenvoranschlag für Ihre Krankenkasse.
Berufsgenossenschaften
Wenn Sie infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalls psychisch belastet sind, kann die Behandlung über den zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) erfolgen.
Für die Kostenübernahme des Erstgesprächs benötigen wir vorab entweder eine Kostenübernahmeerklärung des Unfallversicherungsträgers oder eine formlose Überweisung durch eine Durchgangsärzt. Bitte bringen Sie diese zum Erstgespräch mit oder veranlassen Sie, dass die Kostenübernahme direkt an unsere Praxis übermittelt wird.
Bundeswehrsoldat:innen und Bundespolizei (Heilfürsorge)
Soldat:innen benötigen für das Erstgespräch den „Überweisungsschein für ambulante ärztliche Untersuchung/Behandler“ (San/Bw/0217). Dieser muss auf meinen Namen ausgestellt und von einem Arzt der Bundeswehr unterschrieben sein. Auf dieser Grundlage können die probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden.
Seit 2018 haben auch Bundespolizist*innen die Möglichkeit, Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen. Nach einer ersten Sitzung, der sogenannten Psychotherapeutischen Sprechstunde, kann der Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Heilfürsorgestelle der Bundespolizei gestellt werden.
Selbstzahlerin:innen
Sie haben die Möglichkeit, die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung selbst zu übernehmen. Eine Einzeltherapiesitzung kostet 153€ (GOP-Ziffer 870 3,5-facher Satz). Die Psychotherapie kann in diesem Fall sofort und ohne Formalitäten begonnen werden.
Psychologische Beratungen (ohne behandlungsbedürftige Erkrankungen) werden nicht von Kostenträgern erstattet. Die Kosten für eine Beratungsstunge betragen 153€ (analog GOP-Ziffer 870 3,5-facher Satz).
